Schönheitschirurg ist nicht gleich Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie

(oder: Schönheitschirurg ist kein Facharzt: was Sie wissen müssen, bevor Sie sich behandeln lassen)
Patienteninformation mit Checkliste
Wenn Sie sich einer ästhetischen Behandlung unterziehen möchten, dann sollten Sie wissen, wem Sie sich anvertrauen. Denn falsche Entscheidungen können nicht nur enttäuschen, im schlimmsten Fall hinterlassen diese bleibende Schäden. In den Medien kursieren in regelmäßigen Abständen Berichte misslungener Eingriffe. Auch wenn solche Berichte oft zugespitzt dargestellt werden, beschreiben sie reale Risiken. Wir können Ihnen nur raten, sich vor jeder ästhetischen Behandlung über die Fachkompetenz Ihres Behandlers zu informieren. Und damit Sie wissen, worauf Sie achten sollten: Hier unsere Übersicht inklusive Checkliste für Ihren Arztbesuch.
Jeder Arzt darf Schönheitsbehandlungen anbieten
Die Bezeichnung „Schönheitschirurg“ klingt zwar nach Expertise und Fachkompetenz, ist aber in Deutschland kein geschützter Begriff. Im Gegensatz dazu steht der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie: sechs Jahre Weiterbildung, geprüfte Kompetenz, tiefgehende operative Erfahrung.
Plastischer und Ästhetischer Chirurg: ein geschützter Facharzttitel!
Warum der Facharzttitel entscheidend ist:
- 6 Jahre spezialisierte Facharztausbildung, zusätzlich zur ärztlichen Approbation
- Umfangreiche Kenntnisse in Rekonstruktion, Mikrochirurgie und sämtlichen Gewebestrukturen und Ästhetik
- Regelmäßige Fortbildungen, Zertifizierungen sind vorgeschrieben
- Anerkennung als Facharzt durch die zuständige Landesärztekammer
- Häufig Mitglied der VDÄPC, GÄCD, Interplast etc.
Zusammengefasst: Nur wer diese Voraussetzungen erfüllt, darf sich offiziell Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie nennen.
„Schönheitschirurg“: klingt gut, sagt nichts aus
Viele Ärztinnen und Ärzte bezeichnen sich als Schönheitschirurgen, obwohl sie keinerlei chirurgische Fachausbildung durchlaufen haben. Das ist erlaubt, denn die Bezeichnung ist nicht geschützt und darf damit ohne kontrollierte Qualifikation verwendet werden. Kurze Weiterbildungen reichen meist aus, um bestimmte Behandlungen anbieten zu dürfen:
- Wochenendkurse oder private Weiterbildungen
- Grundausbildung als Arzt reicht aus
Chirurgische oder klinische Erfahrung im ästhetischen Bereich ist oft nicht vorhanden und auch nicht erforderlich, um solche Leistungen anzubieten.
Patientensicherheit
Wer sich in die Hände eines selbsternannten „Schönheitschirurgen“ begibt, geht ein oftmals unterschätztes Risiko ein. Ohne fundierte Ausbildung in plastisch-ästhetischer Chirurgie fehlt es an tiefgehendem Wissen über die komplexe Anatomie des Gesichts. Beispielsweise über den sensiblen Verlauf des Gesichtsnervs (N. facialis), der für Mimik und Ausdruck entscheidend ist. Und an der dringend notwendigen Erfahrung.
Ebenso problematisch ist eine unzureichende Vorbereitung auf Komplikationen, die bei jedem medizinischen Eingriff, auch bei scheinbar einfachen Behandlungen, grundsätzlich auftreten können. Um das Risiko minimal zu halten, ist chirurgische Routine erforderlich. Fehlt diese, wird die Situation oft nicht rechtzeitig erkannt oder falsch behandelt. Nicht selten bleiben dann gesundheitliche Schäden oder ästhetisch enttäuschende Ergebnisse zurück.
Zur Patientensicherheit gehört auch die Produktauswahl
Verantwortungsvolle ästhetische Medizin bedeutet auch: Transparenz auf allen Ebenen. Auch bei der Produktauswahl. In unserer Praxis (artethic® Dr. Schuhmann & Kollegen) kommen ausschließlich zertifizierte Originalpräparate direkt vom Hersteller zum Einsatz. Etwa bei Unterspritzungen mit Hyaluronsäure, Biostimulatoren oder anderen medizinisch-ästhetischen Wirkstoffen.
Jede Charge und Kennziffer wird nachvollziehbar in der Patientenakte dokumentiert. Im Beratungsgespräch klären wir Sie über Produktauswahl, Herkunft und Anwendung auf.
Noch unsicher? Wir helfen Ihnen gerne.
Bei uns beraten und behandeln Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie – mit langjähriger Erfahrung, klaren Schwerpunkten und einem immer offenen Ohr für Ihre Wünsche.
Buchen Sie hier Ihr Beratungsgespräch bei artethic® Dr. Schuhmann & Kollegen in Düsseldorf.
So erkennen Sie einen qualifizierten plastischen Chirurgen: Checkliste für sichere Entscheidungen
Wir haben Ihnen ein paar Fragen zusammengestellt. Anhand dieser können Sie Ihren künftigen Behandler (oder Ihre Behandlerin) “überprüfen”:
- Facharzttitel vorhanden?
Trägt der Arzt den geschützten Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“?
- Spezialisierte Ausbildung und operative Erfahrung?
Wurde eine mindestens sechsjährige Weiterbildung in plastischer Chirurgie abgeschlossen, mit entsprechender klinischer Erfahrung?
- Erfahrung mit genau diesem Eingriff?
Wird der von Ihnen gewünschte Eingriff in dieser Praxis regelmäßig durchgeführt (zum Beispiel Facelift, Brust-OP, Lidkorrektur, Quantum RF)?
- Mitglied in seriösen Fachgesellschaften?
Gehört der Behandler anerkannten Fachgesellschaften an?
- Umfassende Aufklärung und Beratung?
Werden Sie individuell und ehrlich aufgeklärt: über Chancen und Risiken, Alternativen und Heilungsverlauf?
- Folgekostenversicherung angeboten und empfohlen?
Wird eine Folgekostenversicherung aktiv angesprochen? Eine seriöse Praxis führt keine ästhetische OP ohne Versicherungsschutz durch.
- Durchführung größerer Eingriffe in zertifizierten Kliniken?
Werden umfangreiche Operationen in zugelassenen Partnerkliniken mit optimaler Überwachung durchgeführt?
- Keine Lockangebote, sondern faire und transparente Preise?
Wird ein vollständiger Kostenplan erstellt ohne versteckte Zusatzkosten, mit realistischem Leistungsumfang?
- Haben Sie ein gutes Gefühl nach dem Gespräch?
Haben Sie das Gefühl, gesehen, ernst genommen und medizinisch kompetent beraten zu werden?
FAQ zum Thema: Qualifikation, Titel und Sicherheit bei ästhetischen Eingriffen
Nein. Der Begriff „Schönheitschirurg“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Jeder Arzt, unabhängig von seiner Fachrichtung, darf sich so nennen. Auch Ärztinnen und Ärzte ohne chirurgische Weiterbildung oder mit lediglich kurzen Fortbildungen können diesen Titel werblich nutzen.
Wichtig: Im Gegensatz dazu steht die anerkannte Facharztbezeichnung „Plastische und Ästhetische Chirurgie“. Diesen Titel dürfen nur Ärztinnen und Ärzte tragen, die über eine langjährige, qualifizierte Weiterbildung in diesem Bereich verfügen und eine abgeschlossene Facharztprüfung der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie absolviert haben.
Nicht geschützt”: ohne gesetzliche Regelung oder vorgeschriebene Ausbildung verwendbar. Neben „Schönheitschirurg“ gibt es sehr viele weitere Begriffe, die zwar professionell klingen, aber keine geschützten Qualifikationen darstellen. Dazu gehören zum Beispiel:
- „Ästhetischer Mediziner“
- „Anti-Aging-Experte“
- „Faltenexperte“
- „Doctor of Aesthetic Medicine“ (häufig internationaler Titel, nicht automatisch ärztlich)
- „Ästhetischer Chirurg“
- „Schönheitsmediziner“
- „Beauty-Doc“
- „Kosmetischer Chirurg“
- „Wellness-Mediziner“
Auch der Titel „Dr.“ ist kein Hinweis auf die chirurgische Qualifikation. Er sagt lediglich aus, dass eine Promotionsarbeit (Doktorarbeit) abgeschlossen wurde. Ein plastisch-ästhetischer Eingriff sollte niemals auf Basis eines Titels allein gebucht werden.
Bei umfangreicheren Operationen, etwa Full-Facelifts mit tiefen Gewebeschichten, Bauchdeckenstraffungen oder Brustoperationen, muss der Eingriff in einer zugelassenen Klinik mit entsprechender Infrastruktur durchgeführt werden. Seriöse plastische Chirurgen arbeiten hierfür mit Partnerkliniken zusammen, in denen Überwachung, Hygiene, Notfallversorgung und Anästhesie höchsten medizinischen Standards entsprechen.
Eine Folgekostenversicherung übernimmt die finanziellen Aufwendungen, falls es nach einem ästhetischen Eingriff zu medizinisch notwendigen Nachbehandlungen kommt. Zum Beispiel bei Wundheilungsstörungen oder Korrekturoperationen. Da gesetzliche Krankenkassen bei rein ästhetischen Eingriffen in der Regel nicht für Komplikationen aufkommen, ist diese Versicherung dringend zu empfehlen. Ein verantwortungsvoller plastischer Chirurg weist aktiv darauf hin und führt keinen operativen Eingriff durch, ohne einen entsprechenden Schutz.
Vertrauen ist gut, Kontrolle schützt. Ob ein Arzt oder eine Ärztin tatsächlich Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist, können Sie öffentlich einsehen, zum Beispiel:
- über die Arztsuche der Landesärztekammer
- über das Mitgliederverzeichnis der DGPRÄC (www.dgpraec.de)
- auf Anfrage direkt in der Praxis (ein seriöser Arzt gibt hier transparent Auskunft)
Zögern Sie nicht, uns bei offenen Fragen direkt anzusprechen – wir beraten Sie gerne persönlich in unserer Praxis (artethic® Dr. Schuhmann & Kollegen) in Düsseldorf.